Tierkommunikation und Seminare seit 2005

Darf man Geld für eine Tierkommunikation o. a. einnehmen, ohne selbständig zu sein? Wie macht man sich neben- oder hauptberuflich selbständig? Auch bei Arbeitslosigkeit? Welche Förderungen und kostenlose Beratungsangebote gibt es dazu? Mit Tipps für das vorherige Ausprobieren und hilfreichen Links

Zur 1. Frage: Darf ich als Privatperson für eine Tierkommunikation, eine Reikianwendung oder anderes ein Entgelt, eine Spende o. a. von anderen annehmen?

Ja. Laut § 1 Absatz (4) SchArbG gilt das "für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen, die a) aus Gefälligkeit, b) im Wege der Nachbarschaftshilfe, c) im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Wohnungsbaugesetzes oder auch d) von Angehörigen und Lebenspartnern erbracht werden."

Eine ganz andere Möglichkeit bei Anfragen:

Manche Anbietende sagen dann den Halterinnen oder Haltern, deren Tiere sie behandeln, oder für die sie eine Tierkommunikation machen: "Ich möchte, dass Sie für mein Tun kein Geld AN MICH, sondern ein Geldgeschenk AN DAS TIERHEIM IN XY in Höhe von  ...  überweisen. Bitte schicken Sie mir einen Screenshot von Ihrer Überweisung an das Tierheim." Das machten die Anfragenden immer sehr gern. 

Damit verschenkt man großzügig ehrenamtlich seine Zeit an die Tiere im Tierheim.

"Gefälligkeiten" und "Nachbarschaftshilfen" sind beispielsweise:

  • das Tapezieren bei der Nachbarin
  • Do-it-your-self-Strickanleitungs-Abende
  • das Schreinern eines Regals durch einen Bekannten
  • eine Reikianwendung bei einem Freund
  • eine Tierkommunikation im Pferdestall
  • den Auftritt als Band bei einer Party
  • das Catering für eine private Feier
  • die Gartenhilfe in der Urlaubszeit.

Für das alles kann man ein Entgelt, eine Spende o. a. entgegennehmen. Dafür bedarf es laut Gesetz keine Anmeldung als Neben- oder Haupttätigkeit beim Gewerbe- oder Finanzamt.

 

Man darf also ganz regulär ein Dankeschön, ein Geschenk, Geld, eine Aufwandsentschädigung für seine Fahrtkosten, eine Spende o. a. für eine Gefälligkeit und eine Nachbarschaftshilfe annehmen.

 

Der Inhalt dieses Artikels: 

1.  Wie ist das mit einer Bezahlung unter Bekannten?
2.  Tipps für ein Ausprobieren und ein ehrenamtliches oder nebenberufliches Tätigwerden
3.  Ab wann und wie macht man sich am besten selbständig? 
4.  Wo findet man Beratungsangebote und Businessvorlagen?
5.  Wie macht man sich nebenberuflich selbständig? 
6.  Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten?
7.  Tipps für Selbständige, die vorübergehende finanzielle Engpässe haben
8.  Buchempfehlungen und Links

 

Weiter zu 1.:  Wie ist das mit einer Bezahlung unter Bekannten?

Der genaue Wortlaut des Gesetzes steht im Internet bei: SchwArbG - Gesetze-im-Internet.de
Zu den Detail des Gesetzes:
"
Eine Dienstleistung" wäre beispielsweise eine Hundebetreuung oder eine Reikianwendung.
"Eine Werkleistung" wäre die Herstellung von etwas Materiellem wie das Nähen einer Tasche.

"Für nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen" wird am Ende des Gesetzes konkretisiert durch den Satz: "Als nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet gilt insbesondere eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird." Ein "geringes Entgelt" bedeutet, dass das erhaltene Geld oder anderes deutlich unterhalb des marktüblichen Preises liegen soll. Kostet eine Dienstleistung marktüblich 90 Euro, dann könnten vielleicht rund 40 Euro ein geringes Entgelt sein. Zur genauen Höhe eines "geringen Entgelt" gibt es im Gesetz keine festen Angaben. 

Zu "Auf Gewinn ausgerichtet" steht bei www.Haufe.de:
"Wo Leistungen erbracht werden, bei denen Gefälligkeit und Hilfsbereitschaft deutlich im Vordergrund stehen, ist die Dienst- oder Werkleistung nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet. Sie ist weder der Sozialversicherung noch dem Finanzamt anzuzeigen. Es sind keine Abgaben zu leisten." Und: "Es gibt keine rechtlich eindeutigen Grenzen, die den Unterschied zwischen einem Gefälligkeitsdienst und einer Beschäftigung genau definieren." "Auf Gewinn ausgerichtet" sein würde man beispielsweise daran festmachen können, dass ein Flyer oder eine Webseite mit Preisangaben erstellt wurde.

"Nicht auf Gewinn ausgerichtet" wären ein Praktikum, ehrenamtliche Tätigkeiten, Gefälligkeiten, Nachbarschaftshilfen, Infoabende, Übungstreffen, Austauschabende o. a. Selbst wenn es dafür eine Aufwandsentschädigung, zum Beispiel für das Fahrgeld oder die Miete, oder wenn es Geld gibt oder anderes.
Als nicht auf Gewinn ausgerichtet gilt beispielsweise eine privat-persönliche Webseite, ein Blog oder Instagram-Account mit Erlebnissen und allgemeinen Infos und ohne Preisangaben. Eine private Informationswebseite würde man ins Netz stellen, weil man beispielsweise über die Reikimethode oder die Tierkommunikation allgemein informieren möchte. Oder von seinen Erfahrungen erzählen möchte, bei wem man das gelernt hat, dass man das ehrenamtlich anwendet und welche Erfolge man damit schon erlebt hat. Eine private Webseite braucht kein Impressum - siehe hier ...

Es gibt viele Fun-Webseiten, in denen Privatpersonen über ihre Modelleisenbahn, ihre Hunde oder ihr Hobby, wie Kuchenbacken oder Reiki, berichten oder in Form eines Blogs über ihre Reisen oder über ihre Erlebnisse mit ihren Hobbys.

Bei dem großen Webseitenanbieter www.Jimdo.de kann man mit einer kostenfreien privaten Webseite starten. Das Kostenfreie gilt sowohl für private Webseiten oder einen Blog wie auch für eine Webseite für Selbstständige. Jimdo bietet fertige Webseiten als Baukästen an, in die hinein man nur nur noch seine Texte und seine Fotos hochzuladen braucht. Bei Jimdo kann man auch als Laie innerhalb von wenigen Stunden eine professionelle Website erstellen, bei der das SEO und alles Rechtliche schon fertig und im Kostenlos-Preis mit drin sind. Bei www.Wordpress.de wird ebenfalls solch ein Webseitenbaukasten angeboten, allerdings braucht man dort für das Einrichten einer Webseite einiges an technisches Vorwissen.
Als Impressum kann man entweder a) seine eigene private Adresse angeben oder b) die Adresse, bei der man eingemietet ist, oder c) man bucht zum Schutz seiner Privatadresse ganz regulär eine Adresse. Es gibt rechtskonforme Adressen, die man für ein paar Euro im Monat buchen kann, siehe hier: Eine offiziell gültige Geschäftsadresse für sein Impressum anmieten.

Der Vorteil einer privaten Webseite ist, neben dem Informieren, dass man eine Webseitenerstellung ausprobieren kann. Außerdem brauchen Suchmaschinen wie Google bis zu zwei Monaten zum Erkennen.
Sollte man sich eines Tages neben- oder hauptberuflich selbständig machen, dann braucht man bei seinem Webseitenanbieter nur noch mit drei Klicks die bisher private zu einer gewerblichen Webseite ummelden und kann dann seine Dienstleistung mit den Preisen hineinschreiben und loslegen.

 

2.:  Tipps für ein Ausprobieren und ein privates und ehrenamtliches Tätigwerden

Du kannst etwas im Freundes- und Bekanntenkreis anbieten, ehrenamtlich bei Pflegestellen und Vereinen, als Geschenk, auf Spendenbasis, als Gefälligkeit oder als Nebeneinkommen. Die Tiere wird es freuen!


Vier Möglichkeiten zum Beginnen:

a) Du fragst herum, ob jemand einen kennt
, dessen Tier Du umsonst oder für eine Spende behandeln könntest?
Oder ergoogelst kleine Vereine, wie einen Gnadenhof, ein privates Tierhospiz oder eine Meerschweinchennotaufnahme und fragst dort, oder Du bietest es z. Bsp. auf
 www.Nebenan.de an.
Oder Du hängst einen Flyer mit Deinem Angebot beim Hundetrainingsgelände, auf Reiterhöfen, im Bioladen, der Kirchgemeinde, bei Hundeauslaufgebieten, im Reiterbedarf- oder Barfgeschäften u. a. aus.

b) Du lädst zu einem schlichten Vortrag über Dein Angebot ein.
Bei dem erzählst Du nach einer kurzen Vorstellung von Dir und der Methode, was sie bewirken kann, welche Erfolge es damit schon gab und was Deine eigenen Erfahrungen damit sind. Danach kann eine Fragerunde bei Tee und Knabbereien folgen.

c) Du veranstaltest einen Sonntagnachmittags-Schnupper-Workshop, bei dem die eigenen Tiere oder die Tiere von dazugeladenen Gästen im Mittelpunkt stehen.

d) Du rufst ein kleines Projekt für Tiere ins Leben und bittest einige Praktizierende mitzumachen bei den gespendeten Terminen für Tiere aus dem Tierschutz oder von Bekannten.
Solch ein Projekt tut dem eigenen Herzen und den Tieren gut.

 

 


Im Seminar "Private und berufliche Herzenswünsche erreichen"
am 27. und 28. Dez. 2025

konkretisiert Du durch einfache Methoden Deine Wünsche und Ziele und
findest dann die dafür stimmigen Handlungsschritte selbst heraus.
Die Methoden aus dem Seminar sind in einer Arbeitsmappe zusammengefasst, so kannst Du damit später auch weitere Ziele umsetzen.
Es sind alle Herzenswünsche willkommen, ob hinaus aufs Land, Selbständigkeit, Tierhof oder Ehrenamt

Mit einer Begleitung durch mich in den vier Monaten nach dem Seminar!

Mehr zu diesem "Nicht-mehr-träumen-sondern-aktiv-werden"-Seminar hier erfahren ...

 

 

3.:  Wie macht man sich am besten selbständig?

Das berufliche Anbieten von Reikibehandlungen und Tierkommunikationen sowie von Seminaren ist eine gewerbliche Tätigkeit nach § 15 EStG, die man beim Finanzamt und beim Gewerbeamt anmeldet.

  • Man meldet sich vor dem Beginn der nebenberuflichen oder der vollberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt und dem Gewerbeamt an.
  • In fast allen Fällen wird man seine neben- oder hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufgrund der Höhe der zu erwartenden Einnahmen wohl erst mal als „Kleinunternehmen nach § 19 UStG mit Jahreseinnahmen bis 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer“ führen.
  • In diesem Fall kreuzt man bei der Anmeldung seiner selbständigen Tätigkeit beim Finanzamtformular "Kleinunternehmen" und "Einnahmen bis max. 25.000 Euro pro Jahr" an. (Bis 2002 galt als Obergrenze 35.000 DM im Jahr. Von 2002 bis 2019 waren das 17.500 Euro, ab 1.1.2020 galt die Höhe von 22.000 Euro. Diese letzten beiden überholten Einnahmegrenzen für Kleinunternehmen stehen manchmal noch bei älteren Artikeln auf Ratgeberseiten und in Büchern.) Ab dem 1.1.2025 gilt als neue Obergrenze 25.000 Euro. Das sind durchschnittlich 2.080 Euro pro Monat, die man verdienen kann, um ein "Kleinunternehmen ohne Abführen von Umsatzsteuer und mit der einfachen Buchführung" zu bleiben.
  • Diese einfache Buchführung beinhaltet eine einfache "Einnahmen-minus-Ausgaben-gleich-Gewinn"-Abrechnung, die man selbst machen kann. Denn alles zu dieser "Einnahme-Ausgabe-Überschussrechnung" und was man wo in die Steuererklärung einträgt, findet man in einer kostenfreien Steuersoftware oder im Internet.
  • Auch wenn man von Zuhause arbeitet und/oder nur Hausbesuche machen wird und/oder sich keine Arbeitsstätte stundenweise oder tageweise anmietet, zählt man nicht als "Reisegewerbe". Eine spezifische Anmeldung als "Reisegewerbe" ist nur der Branche der Wochenmarkthändler und Karussellbetreiber vorbehalten. Ansonsten macht man eine ganz normale Gewerbeanmeldung. Keine feste Arbeitsstätte, sondern nur Hausbesuchstermine zu haben, das macht auch eine mobile Tierärztin, ein Hundetrainer, eine mobile Fußpflegerin, ein Staubsaugervertreter, eine Reitlehrerin, ein Hausaufgaben-Nachhilfelehrer u. a. m. 
  • Man könnte als Branchen-Bezeichnung der Tätigkeit für das Finanz- und Gewerbeamt Überbegriffe wählen wie „Service für Tier und Mensch“ oder "Coaching". Das macht Sinn, wenn beispielsweise zusätzlich zu Reiki oder Tierkommunikation und Seminaren dazu unter anderem auch ein Gassigeh-Service oder  Reittraining oder  Bachblüten oder Leistungen als Tierphysiotherapeutin oder anderes angeboten wird.
    Statt der Bezeichnung „Tierkommunikation“ könnte das Angebot auch „Coaching für Mensch und Tier“ heißen, insbesondere dann, wenn man neben Tierkommunikationsgesprächen und Seminaren beispielsweise auch noch Haltungs- und Ernährungsberatung o. a. anbietet.
  • Ist man schon als Tierheilpraktikerin oder Tierheiler beziehungsweise mit Hundetraining, Reitschule oder ähnliches beim Finanzamt angemeldet, dann kann das zusätzliche Angebot von Reiki oder Tierkommunikation als eine Erweiterung des schon angemeldeten Tätigkeitsfeldes angesehen werden.
  • Für die genauen Details der Anmeldung beim Finanzamt und Gewerbeamt findet man im Internet alles übersichtlich aufbereitet oder man fragt beim Finanzamt und Gewerbeamt an, wie man das macht.
  • Bei der Frage, ob man von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse wechseln sollte, sollte man beachten, dass man bei der privaten Krankenkasse immer in Vorleistung gehen muss und deshalb die vollen Kosten bei Arztbesuchen und Behandlungen erstmal aus eigener Tasche zahlen muss. Erst nach einem Antrag bei der Privaten erhält man das Geld nach einiger Zeit zurück. Das bedeutet, man muss jederzeit 5.000 bis 15.000 Euro (zum Beispiel bei geplanten Operationen im Krankenhaus) auf dem Konto haben. Es sollte jemand anderes für das Vorausbezahlenmüssen eine Vollmacht für dieses Konto haben, falls man im Krankenhaus liegt und es gibt Komplikationen. Des Weiteren können die monatlichen Beiträge bei der privaten KK im Alter ab dem rund 60. Lebensjahr schnell über 700 Euro betragen. (Ich kenne mehrere, die so viel bei der privaten KK zahlen.)
  • Zur Buchhaltung und Abrechnung: Unter den Stichwörtern "Einnahme-Überschuss-Rechnung" und "Buchhaltung für Kleinunternehmen" findet man Internet viele Webseiten mit Hinweisen und Tipps, wie man die Abrechnung für das Finanzamt macht. Z. Bsp. hier..

 

 

4.:  Wo findet man Beratungsangebote und Businessvorlagen?

Kostenfreie Beratungen für Frauen bei www.Existenzgruenderinnen.de unter "Beratung" bei "Beratungseinrichtungen" und bei "Gründerinnen-Hotline".

Kostenfreie Angebote für Vor-Ort-Gespräche oder Workshops zu allen Fragen der Selbständigkeit gibt es meist auch bei der Stadt an der Volkshochschule, dem Jobcenter, der IHK oder bei Vereinen. 

Kostenlose Unterstützung bei Fragen zur Selbständigkeit bei www.Gruenderplattform.de - eine sehr gute Website mit konkreten Anregungen, Infos und Businessplänen!

Kostenfreie Hotline bei www.Existenzgruenderinnen.de. Dort unter "Beratung" bei "Gründerinnen-Hotline" geht es zur Hotline. Für Beratungsgespräche und Kurse siehe bei "Beratung" unter "Beratungseinrichtungen"!

Vorgefertigte Businesspläne gibt es bei www.Gruenderplattform.de mit Extraangeboten für Gründerinnen

Zur Buchhaltung und Abrechnung: Unter den Stichwörtern "Einnahme-Überschuss-Rechnung" und "Buchhaltung für Kleinunternehmen" findet man Internet viele Webseiten mit Hinweisen und Tipps, wie man die Abrechnung für das Finanzamt macht. Z. Bsp. hier..

 

Eine kostenlose, seriöse Erstellung einer Webseite für Selbstständige, Vereine und Organisationen in Dtld. nach deren Wünschen bietet www.Azubi-Projekte.de an!

 

5.:  Wie macht man sich nebenberuflich selbständig?

Für eine nebenberufliche Selbständigkeit meldet man sich genauso vor dem Beginn der Tätigkeit bei dem Finanzamt und dem Gewerbeamt an wie für eine hauptberufliche Selbständigkeit.

Bei einer "Nebenberuflichkeit" bzw. "Nebenselbständigkeit" liegt die Arbeitszeit für die neue Tätigkeit in der Freizeit. Man sollte sich erkundigen, wie viele Stunden neben der Hauptanstellung erlaubt sind zu arbeiten. Genaue Infos dazu findet man im Internet oder bekommt man in der Firma. Meist sind es 10 bis 15 Stunden.
Nebenberuflich selbständig können Festangestellte, Studierende, Hausfrauen, Arbeitslose und Rentnerinnen und Rentner werden. In Deutschland starten die Hälfte aller Gründungen nebenberuflich!

Bemerken die Gründerinnen und Gründer nach einer Weile, dass die Einnahmen stabil sind, dann wird meist die volle Haupterwerbszeit reduziert und dafür die Stundenanzahl der Selbständigkeit erhöht. Kommen noch mehr Anfragen, wird der bisherige Festanstellung aufgegeben und man wird vollberuflich selbständig.

Ein anderes Modell nach steigenden Einnahmen durch die nebenberufliche Tätigkeit ist, die bisherige Festanstellung aufzugeben und sich neben den Einnahmen durch die Selbständigkeit zusätzlich noch einen 20-Stunden-pro-Woche-Arbeitsplatz oder einen Minijob zu machen für die Sozialversicherung und seine Grundabsicherung. Mehr zum Minijob hier...
So beendet eine Bekannte ihre Vollzeitstelle in einer Firma und begann mit ihrer Selbständigkeit als Wohn-Beraterin plus Angestellte am Empfangstresen einer Physiotherapiepraxis an zweieinhalb Tagen pro Woche auf 550-Euro-Basis.
Eine ehemalige Seminarteilnehmerin, die sich als mobile Tierkommunikatorin selbständig machte, ging als Minijob für einige Stunden pro Woche als Reinigungskraft zur Arbeit im Supermarkt. Dort ließ sie die Wischmaschine durch die Gänge gleiten. Dabei hörte sie entweder Hörbücher oder sie legte sich auf die Maschine ein Buch zum Lesen hin, so dass die Arbeitszeit schnell herumging. Durch diesen Minijob war sie krankenversichert und sie hatte ihre Miet- und Stromkosten drin und brauchte nun nur noch die Lebensmittelkosten und den Rest ihrer Kosten mit ihrer Herzensarbeit einnehmen, was ganz leicht ging.

 

Eine neben- oder hauptberufliche Selbständigkeit als Arbeitslose anmelden

Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld kann einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit mit unter 15 Stunden pro Woche bei ALG 1 und ohne Stundenbegrenzung bei ALG 2, dem sogenannten „Hartz IV“ oder "Bürgergeld", nachgegangen werden. Im Bürgergeld waren Mitte 2025 enthalten: Für den Lebensunterhalt 563,- Euro für eine Person pro Monat plus die Wohnkosten plus die Heizkosten pro Monat.
Die Einnahmen durch diese Tätigkeit werden abzüglich der Freibeträge mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.

 


6.:  Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Arbeitslose, die sich selbstständig machen möchten?

Wer arbeitslos ist und zur vollberuflichen Selbständigkeit wechseln möchte, hat beim ALG 1 die Möglichkeit, einen „Gründungszuschuss“ für bis zu 15 Monate zu beantragen, und beim ALG 2 ein „Einstiegsgeld“, das früher „Überbrückungsgeld“ hieß, für maximal zwei Jahre zu erhalten. https://www.deutschland-startet.de/einstiegsgeld-investitionszuschuss/
Da es unterschiedlich gehandhabt wird, ob man schon vor der Antragstellung für diese beiden Förderleistungen neben- oder hauptberuflich selbständig sein darf (weil man vorher schon mal selbständig war) oder sich erst nach der Bewillung selbständig anmeldet, sollte man das am besten vorher schriftlich abklären.
Beide Bezuschussungen werden zusätzlich zu den monatlichen ALG-Unterhaltsleistungen ausgezahlt und nicht mit ihnen verrechnet.

In der Regel bekommt man auf Nachfrage beim Jobcenter einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“, mit dem eine ausführliche, kostenfreie Gründungsberatung bei unabhängigen Trägern in Anspruch genommen werden kann.

Laut § 16c Abs. 1 kann auch ein nicht zurückzuzahlender „Sachmittelzuschuss“ für nötige Investitionen bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Das wären beispielsweise ein neuer Arbeitslaptop, ein Drucker, die Gewerberaummietkaution, erste Werbeanzeigen, das Erstellung einer Website, die Jahreskosten für die Webseite, Einrichtungsmöbel für die eigene Praxis oder die Kosten einer Flyererstellung.
Weitere Förderungen siehe weiter unten im Text ...

 

Kostenlose Unterstützung bei Fragen zur neben- und hauptberuflichen Selbständigkeit:
www.Gruenderplattform.de
Beratungen mit kostenfreier Hotline: www.Existenzgruenderinnen.de
unter "Beratung" bei "Beratungseinrichtungen" und bei "Gründerinnen-Hotline"
 

7:  Ich bin schon länger selbständig. Sollte ich mal zu wenig einnehmen, gibt dann das Jobcenter etwas dazu oder müsste ich mich dann arbeitslos melden?

Man braucht sich in dem Fall nicht arbeitslos zu melden.
Sollten die beruflichen Einkünfte die privaten und betrieblichen Ausgaben nicht decken
, dann haben alle Selbständigen nach SGB II § 16c ein Anrecht auf „Aufstockende Leistungen für Selbständige“ beim Jobcenter.

Dieses Anrecht haben neben den Selbstständigen auch Geringverdienerinnen und Geringverdiener, Minijobberinnen und Minijobber sowie Auszubildende, deren Einnahmen nicht für die Deckung des Lebensunterhalts ausreichen. 2024 waren in Dtld. über 830.000 Erwerbstätige sogenannte „Aufstockerinnen“ und "Aufstocker", darunter Selbständige aus allen Branchen.

Die „Aufstockende Leistung“ ist ein ganz normales Mittel zur Arbeitsplatzsicherung. Das Anrecht auf "Aufstockende Leistungen", genauso wie auf ALG II, haben auch Geringverdienende, Minijobbende und Selbständige, die in einem Eigenheim leben oder verheiratet sind.

Wird die aufstockende Leistung beantragt, bleibt man weiterhin selbständig und man wird deshalb auch nicht als "arbeitslos" oder als "arbeitssuchend" geführt und muss deshalb auch keine Vermittlungsgespräche führen, denn man hat ja eine Vollzeitarbeitsstelle als Selbständige. 
Während des Bewilligungszeitraums von einem halben Jahr gibt es deshalb in der Regel auch keinen weiteren Termin im Jobcenter in der dafür zuständigen Extraabteilung für Aufstockende.

Seit 2022 kann man nach der Beantragung von aufstockenden Leistungen im Eigenheim weiter wohnen bleiben und im ersten Jahr nach dem Antrag in einer Wohnung, die größer oder teurer ist als die ortsübliche Angemessenheitseinstufung. Danach muss man Bemühungen zur Wohnungssuche nachweisen. Insbesondere in Gegenden mit einem angespannten Wohnungsmarkt werden Wohnungen zum Sozialtarif kaum zu bekommen sein, deshalb wird man weiter in der Wohnung bleiben können, solange man seine Bemühungen nachweist.
Das private Schonvermögen, bei dem selbstgenutztes Wohneigentum und ein Auto nicht angerechnet wird, zur Zeit des Antrages betrug Mitte 2025 für die Beantragenden 40.000 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied weitere 15.000 Euro.

Mehr Infos zu allem erhält man im Internet, beim Jobcenter und bei Arbeitsloseninitiativen.

 

Mehr Infos zur Unterstützung durch Bürgergeld für Selbständige gibt es hier:
www.Instart.de bei "Bürgergeld für Selbständigkeit"

 

Für das Ausfüllen des "Antrags auf aufstockende Leistungen" brauchen die meisten beim ersten Mal rund zwei bis drei Tage, denn man muss dafür einiges in Form von Kopien dem Antrag beilegen und eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Überschuss-Abrechnung ("E-A-Ü") vom letzten halben Jahres erstellen. Aber die "E-A-Ü" würde man sowieso am Jahresende für das Finanzamt machen müssen, sie ist also keine Mehrarbeit. Sobald der Antrag bewilligt wurde, bekommt man ab dem Antragsdatum sechs Monate lang Geld, das man nicht zurückzahlen braucht.

Beim Onlineportal des Jocenters gab es Mitte 2025 keinerlei Onlineformular für einen Erstantrag, deshalb muss man das persönlich oder per Brief (am sichersten ist ein Einschreiben) machen.

Je nach Höhe der Einkünften zahlt das Jobcenter 
a) die privaten Ausgaben mit 563,- für den Lebensunterhalt plus die Wohnungsmiete oder die Eigenheimkosten plus deren Betriebskosten 
UND  
b) die betrieblichen Ausgaben, die man als Selbständige hat.
Dazu zählen zum Beispiel die Gewerberaummiete, berufliche Versicherungen, Webseitenkosten, Bürobedarf, Flyer und berufliche Fahrtkosten. Das können im Monat Hunderte oder auch über Tausend Euro sein.

Außerdem werden vom Jobcenter in der Zeit, in der man aufstockende Leistungen bekommt, automatisch die Kranken- und Pflegeversicherungskosten von der Krankenkasse übernommen.

 

Für Selbständige gibt es auch die Möglichkeit, dass man keinen Antrag für die aufstockenden Leistungen stellt, sondern zur finanziellen Entlastung einen anderen Antrag NUR auf die Bezahlung der eigenen monatlichen Krankenkassenbeiträge durch das Jobcenter.

 

 

Kann man auch als Arbeitslose selbständig werden?

Ja, auch beim Bezug von Arbeitslosengeld kann einer nebenberuflichen selbständigen Tätigkeit mit unter 15 Stunden pro Woche bei ALG 1 und ohne Stundenbegrenzung bei ALG 2, dem sogenannten "Bürgergeld", nachgegangen werden.
Die Einnahmen daraus werden abzüglich der Freibeträge verrechnet. Für die Errechnung des Monatseinkommen wird der Durchschnitt der Einnahmen und Ausgaben der letzten sechs Monate zugrunde gelegt.

Wer arbeitslos ist und zur vollberuflichen Selbständigkeit wechseln möchte, hat beim ALG 1 die Möglichkeit, einen „Gründungszuschuss“ für bis zu 15 Monate zu beantragen, und beim ALG 2 ein „Einstiegsgeld“, das früher „Überbrückungsgeld“ hieß, für maximal zwei Jahre zu erhalten. (Mehr dazu siehe oben im Text.)
Beide Bezuschussungen werden zusätzlich zu den monatlichen Unterhaltsleistungen ausgezahlt und nicht mit ihnen verrechnet.

In der Regel bekommt man auf Nachfrage beim Jobcenter einen „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“, mit dem eine ausführliche, kostenfreie Gründungsberatung in Anspruch genommen werden kann.
Laut § 16c Abs. 1 kann auch ein nicht zurückzuzahlender „Sachmittelzuschuss“ für nötige Investitionen bis zu 5.000 Euro beantragt werden. (Mehr zu den Förderungen siehe oben im Text.) 

 
 
Staatliche Förderungen als Zuschüsse bei einer laufenden Selbständigkeit:

Es besteht die grundsätzliche Möglichkeit für alle Mieterinnen und Mieter, einen Wohngeld-Zuschuss bei der Stadt zu beantragen.

Sollten die Einnahmen nicht ausreichen, können "Aufstockende Leistungen" beim Jobcenter beantragt werden.

Bei zu wenig Einnahmen bei einer bestehenden Selbständigkeit können laut SGB II § 26 auch nur die Beiträge für die Kranken- oder Pflegeversicherung von Selbständigen vom Jobcenter komplett übernommen werden.

Das Jobcenter kann aufstockenden Selbständigen laut SGB II § 16c Weiterbildungen aus dem staatlichen und dem freien Markt finanzieren, wenn diese zu mehr Einnahmen führen könnten. Mehr dazu...
Das könnten beispielsweise die Sachkundeerlaubnis für temporäres Tiersitting sein, ein Online-Einstiegskurs für das Drehen professioneller Videos, Workshops zum Veröffentlichen von E-Books und Erklärvideos als zukünftige Freebies oder Onlineangeboten, ein Kurs zu Social Media an der Volkshochschule, eine Ausbildung in eine Heilungsmethode als Erweiterung des beruflichen Portfolios, einen Onlinekurs zum Erstellung von Freebies, eigenen Onlinekursen oder anderes sein. Also alles, was am Ende ernöglichen würde, um mehr Geld einzunehmen.

Des Weiteren kann man einen Antrag stellen auf "Übernahme von besonderen Betriebskosten als Betriebsausgaben", zum Beispiel für ein Marketingprojekt, wie ein "Tag der offenen Tür" oder die Kosten eines Messestandes oder eine neue Webseite mit Shop
Durch solche Investition könnte man von den aufstockenden Leistungen des Jobcenters wegkommen oder dessen Leistungen durch diese Weiterbildungen reduzieren, weil man ein langfristiges, zweites Standbein aufbaut.

 

8.: Buchempfehlungen und Links

Ausführliche Infos zu Fragen zum Selbständigmachen gibt es unter anderem in den Büchern

 

Von Veit Lindau für 8,- Euro - > ein hilfreiches Praxis-Coaching-Buch zum Umsetzen von Wünschen

 

Viele gute Tipps und umsetzbare Strategien

  • für das Aufpeppen der eigenen Website
  • für eine bessere Bewerbung seiner Angebote
  • für das Onlinemarketing
  • für das zielgerichtete Werben bei Facebook und Google
  • für das Erstellen von Onlinekursen und anderes mehr und
  • vor allem viele Mutmachtipps findet man im Internet.

Beispielsweise auf diesen Webseiten:

 

Ich wünsche von Herzen ein gutes Gelingen!

 


 

Ein Artikel von Iljana Planke  -  www.Mit-Tieren-kommunizieren.com

 

Hinweise:
Eine Weiterverwendung von Textteilen ist laut dem Urheberrechtsgesetz nicht erlaubt,
außer man hat das schriftliche Einverständnis des Autors oder der Autorin.
Verlinkungen zum Text hin sind laut dem Urheberrechtsgesetz natürlich okay.

Die Aussagen im Text stellen keine Rechtsberatung dar. Sie sind alle ohne Gewähr und Haftungsansprüche.
Bitte überprüfe alle Aussagen auf deren Aktualität.
Ihre Anwendung geschieht auf eigene Verantwortung.

 


 

Das Seminar "Wie private und berufliche Herzenswünsche erreichen?"

am 27. und 28. Dezember 2025

Durch einfache Methoden die eigenen Wünsche und Ziele konkretisieren
und die dafür stimmigen Handlungsschritte selbst herausfinden

Die Methoden aus dem Seminar sind in einer Arbeitsmappe zusammengefasst,
so kannst Du später damit auch weitere Ziele umsetzen

Es sind alle privaten und beruflichen Herzenswünsche willkommen,
Ob Du hinaus aufs Land willst,
von einer Selbständigkeit träumst oder
ehrenamtlich mehr für Tiere tun möchtest

Mit einer unterstützenden Begleitung in den vier Monaten nach dem Seminar!

(Es gibt einen Bonus von 60 Euro bei Anmeldung bis 20. Sept.)


Mehr zu diesem Seminar hier erfahren ...

 

 


Meine Bücher für Sie:

Buch Tierkommunikation

Buch Wie Tiere Menschen spiegeln

Buch Reiki-Techniken für Tiere 1

Buch Reiki-Techniken für Tiere 2

 Zu Leseproben und Kauf